AGB für die Vermietung der Ferienwohnungen, Zimmern, Apartments
der Rixen24-Wohnraum
§ 1 . Geltung der AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
Verträge/Auftragsbestätigungen über die mietweise Überlassung
von Ferienwohnungen, Apartments, Zimmer zur Beherbergung sowie
alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und
Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen
Unterkunft sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken
bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
Anbieters.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn
diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen
Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie
ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
§ 2 Buchung/Auftragsbestätigung
Buchungswünsche geben Sie bitte über die Buchungsanfrage ein
oder richten Sie bitte schriftlich an info@rixen24-wohnraum.de
oder rufen uns an.
Können wir Ihnen die gewünschte Unterkunft in dem gewünschten
Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine
schriftliche/mündliche Auftragsbestätigung der gebuchten
Unterkunft sowie die Rechnung. Die Reservierung für die
Unterkunft ist mit Erhalt der Auftragsbestätigung, sowie nach
erfolgter Anzahlung (siehe §3) rechtskräftig.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Die Anzahlung in Höhe von 25% der Gesamtsumme ist sofort nach
der Buchungsbestätigung auf unser Konto zu überweisen. Die
Restzahlung ist bis spätestens 21 Tage vor Anreise fällig. Bei
kurzfristigen Buchungen sofort nach Rechnungserhalt.Immer
jedoch vor Anreise.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die jeweils geltenden
gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5% über dem
Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach
Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 15,00 Euro
an uns zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des
Inkassos anfallen, trägt der Kunde. Kosten der Zahlung,
insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland, trägt der Kunde.
Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Mieter zu
tragen, d.h. unserem Bankkonto ist der volle Rechnungsbetrag
spesenfrei gutzuschreiben. Wir akzeptieren ausschließlich
Zahlungen per Überweisung oder nach Absprache PayPal und
Bargeldzahlungen, keine ec-und Kreditkarten bzw. Schecks.
§ 4 An- und Abreise
Am Anreisetag steht die Unterkunft ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
Sollte die Anreise nach 20:00 Uhr erfolgen, muss dies vorher
abgesprochen werden. Zwecks Schlüsselübergabe kontaktieren Sie
uns 3-5 Tage vor Anreise telefonisch, per Buchungs-App oder per
E-Mail. Sie bekommen dann die Zugangsdaten.
Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden,
wenn die Unterkunft ausnahmsweise nicht pünktlich um 15:00 Uhr
bezogen werden kann.
Am Abreisetag ist die Wohnung bis 11.00 Uhr morgens zu
verlassen. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete
Abreise in Rechnung zu stellen. Die Wohnung ist am Abreisetag
besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu
reinigen und einzuräumen, die Mülleimer entleert und der
Kühlschrank ausgeräumt sein.
§ 5 Ferienwohnungen
Die Unterkunft wird vom Vermieter in einem ordentlichen und
sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten
Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der
Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der
Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am
Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am
Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für
verlorene Schlüssel.
Ein Zylinderschloss mit 3 Schlüsseln austauschen kostet 75,00
Euro.
Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur
für den Verbleib in der Unterkunft vorgesehen. Das Verstellen
von Einrichtungsgegenständen ist untersagt. Einzelbetten dürfen
durch den Mieter ohne Rücksprache zu einem Doppelbett
zusammengestellt werden. Eigene Möbel dürfen nur nach Absprache
und Genehmigung durch den Vermieter in die Unterkunft
eingebracht werden. Dasselbe gilt für elektrische
Haushaltsgeräte, wie beispielsweise Waschmaschinen und
Trockner. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner
Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind
hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der
Unterkunft, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des
Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen
Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der
bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden
der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und
Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung
mitzuteilen.
§ 6 Haustiere
Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der
Unterkunft nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des
Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren verlangt
der Anbieter einen angemessenen Aufpreis. Werden Tiere ohne
vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser
eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100,00 Euro (netto)
in Rechnung stellen.
§ 7 Aufenthalt
Die Unterkunft darf nur von den in der Buchung aufgeführten
Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen
als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes
Entgelt zu zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt. Ein Ein-
oder Auszug der Bewohner ist dem Vermieter unverzüglich
anzuzeigen. Dazu Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das
Recht den per Auftragsbestätigung geschlossenen Mietvertrag
fristlos zu kündigen.
Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist
nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen
weitergegeben werden.
Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sowie der Hausordnung der Rixen24-Wohnraum einverstanden. Die
Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.
Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist der
Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu
kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses
oder eine Entschädigung besteht nicht.
§ 8 Kündigung
Erfolgt die Anmietung der Unterkunft längerfristig, also länger
als einen Monat, verlängert sich der Mietzeitraum
stillschweigend um einen weiteren Monat insofern die Anmietung
nicht 14 Tage vor Ablauf des Monats durch den Mieter oder
Vermieter gekündigt wird.
§ 9 Reiserücktritt
Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter
verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als
Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu
erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit
bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:
bis zu 60 Tage vor dem Anreisetag 20% des vereinbarten
Preises
bis zu 45 Tage vor dem Anreisetag 40% des vereinbarten
Preises
bis zu 30 Tage vor dem Anreisetag 60% des vereinbarten
Preises
bis zu 15 Tage vor dem Anreisetag 80% des vereinbarten
Preises
1 Tag vor Anreisetag oder Nichtanreise 90% des vereinbarten
Preises
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird
empfohlen.
§ 10 Rücktritt durch den Vermieter
Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer
Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei
Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu
vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt
sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei
berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird
nicht übernommen.
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne
Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter
trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des
Mietvertrages gerechtfertigt ist.
§11 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines
ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des
Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw.
Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und
Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
§12 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
§12.1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels
WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Vermietobjekt einen
Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer
seines Aufenthaltes in der Unterkunft eine Mitbenutzung des
WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht,
Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche
Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des
Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit
berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder
zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des
Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder
auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt
wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine
Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und
zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der
Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen
und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über
das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende,
pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
§12.2. Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten
(Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte
weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum
Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels
Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter
Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den
Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine
Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das
Recht, Zugangscodes zu ändern.
§12.3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den
Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe
nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte
Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher
möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter
weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass
Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der
Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung
des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des
Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch
die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der
Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom
Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursacht.
§12.4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in
Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und
getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst
verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige
Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die
daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist
verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht
einzuhalten. Er wird insbesondere:
Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder
rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich
vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von
Filesharing-Programmen;
die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;keine
belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte
versenden oder verbreiten;
das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam)
und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des Vermietobjekts von
sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer
rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder
auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen,
dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw.
deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt
der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche
Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder
droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen
Umstand hin.
§ 13 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten
(1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet.
Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung
zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke
einzustellen.
(2) Für die Dauer der Überlassung der
Wohnung/Apartments/Zimmers ist der Gast verpflichtet, bei
Verlassen der gemieteten Räumlichkeiten Fenster (außer
angekippt) und Türen geschlossen zu halten.
(3) Die Mitnahme bzw. Unterbringung von Haustieren ist gegen
einen Aufpreis erlaubt ( max. 2 Haustiere je Wohnung). Der
Halter hat darauf zu achten das die Notdurft des Hundes nicht
auf dem Gartengrundstück erfolgt.
(4) In den angemieteten Räumlichkeiten gilt ein generelles
Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine
Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100,00 Euro (netto) in
Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen
erlaubt.
(5) Das Wäsche waschen ist in den Unterkünften untersagt. Bei
Bedarf ist das Waschen im Waschraum möglich, pro Waschmaschine
wird ein Entgelt fällig. Dazu sind die Waschmaschinen an
Münzautomaten angeschlossen. Für das Trocknen der Wäsche steht
ein Trockner gegen Entgelt in der Waschküche bereit. Steht
keine Waschmaschine zur Verfügung geben Sie die Wäsche beim
Wirt ab. Gegen eine geringe Gebühr erhalten Sie Ihre Wäsche
gewaschen und getrocknet zurück.
(6) Fahrzeuge können im öffentlichen und kostenlosen Parkraum
abgestellt werden. Bitte achten Sie darauf, das keine Fahrzeuge
die Ausfahrt behindern.
(7) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration
o. ä. ist in der Unterkunft nicht erlaubt. Der Gast haftet für
gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ö. allein
und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist
außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder
Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
(8) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der
Unterkunft, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die
schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des
Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter
wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab
informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des
Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
§ 14 Reinigung
Bei längerfristiger Anmietung der Unterkunft ist eine
Unterhaltsreinigung obligatorisch. Das Intervall und der Termin
kann individuell vereinbart werden. Der Zugang für die
Reinigungskräfte ist dabei sicherzustellen. Ist die Unterkunft
nicht zugänglich entfällt der Reinigungsgang. Eine weitere
Anfahrt der Reinigungskräfte muss in Rechnung gestellt
werden.
§15 Schriftform
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen
bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit
Überweisung der Anzahlung.
§16 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam
werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch
eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen
Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten
kommt.
§ 17 Gerichtsstand
Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das
Amtsgericht Dinslaken zuständig.